Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2009, 348
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2009, Seite: 348
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2009, 348:
Landgericht München I, Urteil vom25.03.2009
- 14 S 18532/08 -
Fragen zum Einkommen und zum Beruf müssen bei der Selbstauskunft für einen Mietvertrag wahrheitsgemäß beantwortet werden
Der Vermieter hat grundsätzlich ein Recht auf die korrekte Auskunft über das Einkommen und den Beruf der Mietinteressenten. Auf dieser Grundlage kann er die Zahlungsfähigkeit des potentiellen Mieters einschätzen und damit das Risiko eines Mietzinsausfalls mindern. Auf dieser Grundlage trifft er schließlich die Entscheidung, ob er einen Mietvertrag mit dem Bewerber abschließen möchte oder nicht. Wer diese Auskünfte nicht wahrheitsgemäß erteilt, dem kann die Wohnung schließlich gekündigt werden. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts München I hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2009, 348 wird teils auch als „WuM 09, 348“, „WuM 2009, S. 348“ oder „WuM 09, S. 348“ zitiert.