Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2009, 585
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2009, Seite: 585
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2009, 585:
Amtsgericht Hannover, Urteil vom16.04.2009
- 414 C 16262/08 -
Badegefühl beeinträchtigt: Vermieter muss stumpfe Badewanne ausbessern
Bei einer derart abgenutzten Badewanne, die im Sitzbereich stumpf ist, liegt ein Mietmangel vor, der von dem vertraglich vereinbarten Zustand in negativer Weise abweicht. Ein Baden in einer rauen und stumpfen Badewanne ist vom Badegefühl nicht ansatzweise mit dem Baden in einer glatten Badewanne vergleichbar, so dass insoweit eine Abweichung vom geschuldeten Zustand der Wohnung vorliegt. Der Vermieter ist verpflichtet, die Badewanne instand zu setzen. Dies entschied das Amtsgericht Hannover. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2009, 585 wird teils auch als „WuM 09, 585“, „WuM 2009, S. 585“ oder „WuM 09, S. 585“ zitiert.