Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2010, 142
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2010, Seite: 142
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2010, 142:
Bundesgerichtshof, Urteil vom20.01.2010
- VIII ZR 50/09 -
BGH: Vermieter dürfen keine Farben für Innenanstrich von Türen und Fenstern vorgeben - Mieter haben freie Farbwahl bei Schönheitsreparaturen
Eine in einem Wohnraummietvertrag enthaltene Farbvorgabe für den Innenanstrich der Türen und Fenster benachteiligt den Mieter unangemessen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden und damit seine Rechtsprechung zu so genannten Farbwahlklauseln im Zusammenhang mit Schönheitsreparaturen fortgeführt. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2010, 142 wird teils auch als „WuM 10, 142“, „WuM 2010, S. 142“ oder „WuM 10, S. 142“ zitiert.