Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2010, 254
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2010, Seite: 254
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2010, 254:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom04.03.2010
- V ZB 130/09 -
Mieter einer Doppelhaushälfte muss Hecke stutzen
Der Mieter einer Doppelhaushälfte muss sich nach dem Sondernutzungsrecht richten. Darin heißt es, die Halbhäuser und die ihnen zugeordneten Sondernutzungsflächen würden wie selbständige Grundstücke behandelt. Jeder Wohnungseigentümer dürfe sein Grundstück nur in der Weise nutzen, wie es ein Nachbar befürworten würde. Dementsprechend entschied der Bundesgerichtshof, dass Mieter einer Doppelhaushälfte zu hoch gewachsene Pflanzen kürzen müssen, wenn dies von den Nachbarn verlangt wird Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2010, 254 wird teils auch als „WuM 10, 254“, „WuM 2010, S. 254“ oder „WuM 10, S. 254“ zitiert.