Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2010, 451
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2010, Seite: 451
Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2010, 451:
Amtsgericht Rheine, Urteil vom27.06.2006
- 4 C 118/06 -
Kosten für Entfernung von Sträuchern und Bäumen aufgrund Alter oder Witterungseinflüssen sowie Instandhaltungskosten für Gartengeräte als Betriebskosten umlagefähig
Der Vermieter kann die Kosten für das Entfernen von Sträuchern und Bäumen aufgrund Alter, Witterungs- und Umwelteinflüssen sowie die Instandhaltungskosten für die Gartengeräte als Gartenpflegekosten auf die Mieter umlegen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Rheine hervor. Lesen Sie mehr
Amtsgericht Nordhorn, Urteil vom06.02.2007
- 3 C 1505/06 -
Kosten zur Beseitigung von Pflanzen können nicht als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden
Beseitigt ein Vermieter Pflanzen im Garten, weil sie zu groß geworden sind, so kann er die dadurch entstandenen Kosten nicht als Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Die Pflanzenbeseitigung dient der Instandhaltung der Mietsache und Instandhaltungskosten muss der Vermieter tragen. Dies hat das Amtsgericht Nordhorn entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2010, 451 wird teils auch als „WuM 10, 451“, „WuM 2010, S. 451“ oder „WuM 10, S. 451“ zitiert.