Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2010, 567
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2010, Seite: 567
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2010, 567:
Amtsgericht München, Urteil vom21.09.2009
- 412 C 34593/08 -
AG München: Abfotografieren von Betriebskostenbelegen zulässig
Der Anspruch des Mieters auf Einsicht in die Belege einer Nebenkostenabrechnung umfasst auch das Anfertigen von Ablichtungen mit technischen Hilfsmitteln, soweit dabei die Gefahr einer möglichen Beschädigung der Belege nicht besteht. Erlaubt ist insbesondere das Abfotografieren oder Einscannen von Belegen. Dies entschied das Amtsgericht München. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2010, 567 wird teils auch als „WuM 10, 567“, „WuM 2010, S. 567“ oder „WuM 10, S. 567“ zitiert.