Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2011, 284
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2011, Seite: 284
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2011, 284:
Bundesgerichtshof, Urteil vom13.04.2011
- VIII ZR 223/10 -
Mietminderung auch auf Nebenkosten: Mietminderungsbeträge müssen von Nettomiete und Betriebskosten gesondert abgezogen werden
Bei der Berechnung der Betriebskosten im Falle geminderter Miete muss der Vermieter die entsprechend der Minderung reduzierten Vorauszahlungsbeträge den ebenfalls um den Mietminderungsbetrag reduzierten Jahresbetrag der zu zahlenden Betriebskosten gegenüberstellen. Betriebskosten müssen genau so wie die Nettomiete um den Minderungsbetrag reduziert werden. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2011, 284 wird teils auch als „WuM 11, 284“, „WuM 2011, S. 284“ oder „WuM 11, S. 284“ zitiert.