Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2011, 518
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2011, Seite: 518
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2011, 518:
Bundesgerichtshof, Urteil vom06.07.2011
- VIII ZR 317/10 -
Kündigung wegen Eigenbedarfs: Benennung der Person, für die die Wohnung benötigt wird, für Kündigungsschreiben ausreichend
Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs ist es grundsätzlich ausreichend, wenn der Vermieter die Person bezeichnet, für die die Wohnung benötigt wird, und das Interesse darlegt, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2011, 518 wird teils auch als „WuM 11, 518“, „WuM 2011, S. 518“ oder „WuM 11, S. 518“ zitiert.