Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2012, 494
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2012, Seite: 494
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2012, 494:
Amtsgericht Schorndorf, Urteil vom05.07.2012
- 6 C 1166/11 -
Wohnungseigentümerbeschluss zum Entfernen eines Katzengitters bindet Mieter nicht
Beschließen die Wohnungseigentümer mehrheitlich, dass der Mieter einer Eigentumswohnung das am Balkon angebrachte Katzengitter entfernen soll, wird dadurch nicht der Mieter gebunden. Zudem stellt das Anbringen eines Katzengitters am Balkon dann keinen vertragswidrigen Mietgebrauch dar, wenn die optische Beeinträchtigung gering ist und nicht in die bauliche Substanz eingegriffen wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schorndorf hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2012, 494 wird teils auch als „WuM 12, 494“, „WuM 2012, S. 494“ oder „WuM 12, S. 494“ zitiert.