Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2012, 499
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2012, Seite: 499
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2012, 499:
Bundesgerichtshof, Urteil vom11.07.2012
- VIII ZR 138/11 -
Mietern kann auch bei Irrtum über Ursache für Mietmangel und Mietminderung fristlos wegen Mietrückstands gekündigt werden
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass einem Mieter auch dann fristlos wegen eines Mietrückstands gekündigt werden kann, wenn er die Miete aufgrund eines Irrtums über die Ursache eines Mangels nicht entrichtet. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2012, 499 wird teils auch als „WuM 12, 499“, „WuM 2012, S. 499“ oder „WuM 12, S. 499“ zitiert.