Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2012, 502
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2012, Seite: 502
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2012, 502:
Bundesgerichtshof, Urteil vom11.07.2012
- VIII ZR 36/12 -
Vermieter darf Mietkaution nicht mit fremden Forderungen aufrechnen
Vermieter dürfen die Mietkaution nur für Forderungen aus dem konkreten Mietverhältnis verwenden und nicht mit anderen Forderungen verrechnen. Auch wenn dies gesetzlich nicht konkret geregelt ist, ergibt sich dies aus dem Treuhandcharakter der Mietkaution. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2012, 502 wird teils auch als „WuM 12, 502“, „WuM 2012, S. 502“ oder „WuM 12, S. 502“ zitiert.