Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2012, 95
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2012, Seite: 95
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2012, 95:
Bundesgerichtshof, Urteil vom12.10.2011
- VIII ZR 8/11 -
Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche des Vermieters beginnt nicht mit der "versuchten" Schlüsselübergabe durch den Mieter
Bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber einem Mieter muss sich der Vermieter an eine Frist halten. Diese beginnt ab dem Zeitpunkt, zu dem er die Mietsache zurückerhält und sich von deren Zustand überzeugen kann. Gibt ein Mieter die Sache bereits vorzeitig an den Vermieter zurück und verweigert dieser die Annahme, so beginnt die Frist nicht bereits ab diesem Zeitpunkt. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2012, 95 wird teils auch als „WuM 12, 95“, „WuM 2012, S. 95“ oder „WuM 12, S. 95“ zitiert.