Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2013, 154
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2013, Seite: 154
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2013, 154:
Bundesgerichtshof, Urteil vom19.12.2012
- VIII ZR 152/12 -
Üblicher vorübergehend erhöhter Verkehrslärm stellt für eine Wohnung innerhalb eines Stadtzentrums keinen Mietmangel dar
Für die Annahme einer stillschweigend geschlossenen Beschaffenheitsvereinbarung reicht es nicht aus, dass der Mieter bei Vertragsabschluss die verhältnismäßig geringe Belastung durch Verkehrslärm als vorteilhaft wahrnimmt und er sich (möglicherweise) auch deswegen zur Anmietung der Wohnung entscheidet. Es ist vielmehr erforderlich, dass der Vermieter erkennt oder erkennen musste, dass der Mieter die vorhandene geringe Lärmbelastung als maßgebliches Kriterium für den vertragsgemäßen Zustand der Wohnung ansieht, und dass der Vermieter darauf in irgendeiner Form zustimmend reagiert. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2013, 154 wird teils auch als „WuM 13, 154“, „WuM 2013, S. 154“ oder „WuM 13, S. 154“ zitiert.