Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2013, 355
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2013, Seite: 355
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2013, 355:
Landgericht Frankfurt (Oder), Urteil vom15.04.2013
- 16 S 230/12 -
Strafanzeige gegen Vermieter rechtfertigt nicht zwingend Kündigung des Mieters
Erhebt ein Mieter gegenüber seinem Vermieter eine Strafanzeige, so stellt dies nicht zwangsläufig ein Kündigungsgrund dar. Denn grundsätzlich ist die Stellung einer Strafanzeige weder als mietvertragliche Treuepflichtverletzung noch als verwerflich anzusehen. Nur vorsätzlich falsche oder leichtfertig erhobene Strafanzeigen berechtigen zur Kündigung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt (Oder) hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2013, 355 wird teils auch als „WuM 13, 355“, „WuM 2013, S. 355“ oder „WuM 13, S. 355“ zitiert.