Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2013, 537
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2013, Seite: 537
Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2013, 537:
Amtsgericht Herne, Urteil vom11.07.2013
- 20 C 67/13 -
Aufstellen eines schmalen Schuhschranks im Treppenhaus gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch
Solange von einem Schuhschrank keine Behinderungen oder Belästigungen ausgehen, darf er im Treppenhaus aufgestellt werden. Dies ist grundsätzlich vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache umfasst. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Herne hervor. Lesen Sie mehr
Amtsgericht Zweibrücken, Urteil vom26.06.2013
- 2 C 71/13 -
"Kein Problem" mit früheren Auszug: Vermieter hat keinen Mietzahlungsanspruch bei Auszug vor Ablauf der Kündigungsfrist
Teilt ein Vermieter im Zusammenhang mit einer Kündigung des Mietverhältnisses mit, dass für ihn ein Auszug vor Ablauf der Kündigungsfrist "kein Problem" ist, berechtigt dies dem Mieter zum vorzeitigen Auszug unter Erlass der Mietzahlungsverpflichtung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Zweibrücken hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2013, 537 wird teils auch als „WuM 13, 537“, „WuM 2013, S. 537“ oder „WuM 13, S. 537“ zitiert.