Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2014, 25
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2014, Seite: 25
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2014, 25:
Landgericht Köln, Urteil vom08.05.2013
- 9 S 278/12 -
Anrechnung der Mietminderung auf Betriebskostenvorauszahlung: Jährliche Betriebskostenabrechnung muss Mietminderung ebenfalls berücksichtigen
Wird eine Mietminderung auch auf die Betriebskostenvorauszahlung angerechnet, so muss die jährliche Betriebskostenabrechnung die Mietminderung ebenfalls berücksichtigen. Die Berechnung etwaiger Nachforderungen kann am einfachsten durch eine Gegenüberstellung der tatsächlich geleisteten Zahlungen (Nettomiete + Betriebskostenvorauszahlungen) und der geschuldeten Gesamtmiete (Nettomiete + abgerechnete Betriebskosten - Mietminderung) erfolgen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Köln hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2014, 25 wird teils auch als „WuM 14, 25“, „WuM 2014, S. 25“ oder „WuM 14, S. 25“ zitiert.