Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2014, 333
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2014, Seite: 333
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2014, 333:
Bundesgerichtshof, Urteil vom09.04.2014
- VIII ZR 107/13 -
Vermieter kann nach Wirksamwerden der Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters und aufgrund gefälschter "Vorvermieterbescheinigung" Mietverhältnis rechtmäßig kündigen
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit den Rechtswirkungen der vom Insolvenzverwalter erklärten "Freigabe" eines Mietverhältnisses sowie mit den Folgen falscher Angaben des Mieters in einer so genannten "Vorvermieterbescheinigung" zu befassen und entschied, dass der Vermieter nach dem Wirksamwerden der Freigabeerklärung gemäß § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO gegenüber dem Mieter kündigen kann und die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses allein wegen einer gefälschten Vorvermieterbescheinigung gerechtfertigt sein kann. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2014, 333 wird teils auch als „WuM 14, 333“, „WuM 2014, S. 333“ oder „WuM 14, S. 333“ zitiert.