Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2014, 478
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2014, Seite: 478
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2014, 478:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom25.02.2014
- 2 BvR 2457/13 -
BVerfG: Pflicht des Vollstreckungsgerichts zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Ermittlung der betroffenen Interessen bei bestehender Suizidgefahr aufgrund einer Räumungsklage
Beantragt der Bewohner eines Hauses im Rahmen einer Räumungsklage Vollstreckungsschutz, weil die ernsthafte Gefahr eines Suizids besteht, so hat das Vollstreckungsgericht den Sachverhalt aufzuklären und sämtliche Interessen der Betroffenen zu ermitteln sowie miteinander abzuwägen. Denn die Gerichte haben das Grundrecht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) bei ihren Entscheidungen zu beachten. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2014, 478 wird teils auch als „WuM 14, 478“, „WuM 2014, S. 478“ oder „WuM 14, S. 478“ zitiert.