Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2015, 105
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2015, Seite: 105
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2015, 105:
Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom03.11.2014
- 2-09 T 528/14 -
Latente Suizidgefahr eines Räumungsschuldners rechtfertigt unter bestimmten Umständen seine stationäre Behandlung
Kann im Falle einer Zwangsräumung die latente Suizidgefahr des Räumungsschuldners in eine akute Suizidgefahr umschlagen, so muss das Vollstreckungsgericht dieser mit begleitenden Schutzmaßnahmen begegnen. Zu solchen Maßnahmen kann z.B. die stationäre Behandlung des Räumungsschuldners gehören. Das setzt allerdings voraus, dass die Interessen des Räumungsgläubigers an der Räumung überwiegen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2015, 105 wird teils auch als „WuM 15, 105“, „WuM 2015, S. 105“ oder „WuM 15, S. 105“ zitiert.