Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2015, 236
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2015, Seite: 236
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2015, 236:
Amtsgericht Dortmund, Urteil vom03.02.2015
- 423 C 8722/14 -
Nebenkostenabrechnung: Recht zur Belegeinsicht im Stadtteilbüro eines Großvermieters bei 16 km entfernten Hauptsitz
Unterhält ein Großvermieter in der Wohnanlage ein Stadtteilbüro, so haben die Mieter das Recht dort die Belege zu den Unterlagen der Nebenkostenabrechnung einzusehen, wenn der Hauptsitz des Vermieters 16 km entfernt ist. In diesem Fall ist eine Belegeinsicht am Hauptsitz für die Mieter unzumutbar. Dies hat das Amtsgericht Dortmund entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2015, 236 wird teils auch als „WuM 15, 236“, „WuM 2015, S. 236“ oder „WuM 15, S. 236“ zitiert.