Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2015, 421
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2015, Seite: 421
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2015, 421:
Landgericht Berlin, Urteil vom09.04.2015
- 67 S 28/15 -
Nach Ablauf der befristeten Untermieterlaubnis kann Vermieter nach erfolgter Abmahnung das Mietverhältnis fristlos kündigen
Erhält ein Mieter zeitlich befristet die Erlaubnis zur Untermiete, so kann der Vermieter nach erfolgter Abmahnung das Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn der Mieter nach Ablauf der Untermieterlaubnis weiterhin die Wohnung einem Dritten überlässt. Denn in einem solchen Fall liegt eine schwerwiegende Pflichtverletzung vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2015, 421 wird teils auch als „WuM 15, 421“, „WuM 2015, S. 421“ oder „WuM 15, S. 421“ zitiert.