Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2015, 452
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2015, Seite: 452
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2015, 452:
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom12.05.2015
- 2-13 S 127/12 -
Wohneigentumsrecht: Nächtliches Verschließen der Haustür darf wegen dadurch bedingter erheblicher Einschränkung der Fluchtmöglichkeit nicht in Hausordnung geregelt werden
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft darf eine Hausordnung nicht dahingehend ändern, dass die Haustür nachts abgeschlossen sein muss. Denn dadurch würde die Fluchtmöglichkeit im Fall einer Notsituation erheblich eingeschränkt. Dies würde wiederum zu einer erheblichen Gefährdung aller Wohnungseigentümer und Besucher führen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt a.M. hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2015, 452 wird teils auch als „WuM 15, 452“, „WuM 2015, S. 452“ oder „WuM 15, S. 452“ zitiert.