Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2015, 524
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2015, Seite: 524
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2015, 524:
Kammergericht Berlin, Beschluss vom13.04.2015
- 8 U 212/14 -
Wirksame Räumung von Gewerberäumen trotz Zurücklassen von Sperrmüll in den Kellerräumen
Lässt ein Gewerbemieter in den Kellerräumen Sperrmüll zurück, so ist darin eine wirksame Räumung zu sehen. Es liegt insofern keine unzulässige Teilräumung vor. In dem Zurücklassen von Sperrmüll ist aber eine Schlechterfüllung der Räumungspflicht zu sehen, welche eine Schadenersatzpflicht des Mieters auslösen kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2015, 524 wird teils auch als „WuM 15, 524“, „WuM 2015, S. 524“ oder „WuM 15, S. 524“ zitiert.