Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2015, 541
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2015, Seite: 541
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2015, 541:
Landgericht Berlin, Hinweisbeschluss vom04.06.2015
- 67 S 140/15 -
Unwirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel aufgrund zu Mietbeginn renovierungsbedürftiger Fenster
Wird einem Mieter zum Mietbeginn die Wohnung unrenoviert bzw. renovierungsbedürftig überlassen, ohne dass er dafür einen angemessenen Ausgleich erhält, so ist eine im Mietvertrag aufgenommene Schönheitsreparaturklausel unwirksam. Von der Renovierungsbedürftigkeit ist bei einer 42 qm großen 2-Zimmer-Wohnung zum Beispiel dann auszugehen, wenn die Fenster nicht frisch gestrichen sind und Lackabplatzungen aufweisen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2015, 541 wird teils auch als „WuM 15, 541“, „WuM 2015, S. 541“ oder „WuM 15, S. 541“ zitiert.