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Samstag, 23. November 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: WuM 2015, 541

Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2015, Seite: 541

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2015, 541:

Landgericht Berlin, Hinweisbeschluss vom04.06.2015
- 67 S 140/15 -

Unwirksamkeit einer Schönheits­reparatur­klausel aufgrund zu Mietbeginn renovierungs­bedürftiger Fenster

Wird einem Mieter zum Mietbeginn die Wohnung unrenoviert bzw. renovierungs­bedürftig überlassen, ohne dass er dafür einen angemessenen Ausgleich erhält, so ist eine im Mietvertrag aufgenommene Schönheits­reparatur­klausel unwirksam. Von der Renovierungs­bedürftigkeit ist bei einer 42 qm großen 2-Zimmer-Wohnung zum Beispiel dann auszugehen, wenn die Fenster nicht frisch gestrichen sind und Lackabplatzungen aufweisen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle WuM 2015, 541 wird teils auch als „WuM 15, 541“, „WuM 2015, S. 541“ oder „WuM 15, S. 541“ zitiert.



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