Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2015, 665
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2015, Seite: 665
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2015, 665:
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom16.01.2015
- 2-17 S 51/14 -
Tägliches drei- bis viermaliges Stoßlüften für berufstätigen Mieter zumutbar
Von einem berufstätigen Mieter kann verlangt werden, dass er die Wohnung drei- bis viermal täglich Stoß lüftet. Kommt er dem nicht nach und bildet sich daher Schimmel, so besteht kein Recht zur Mietminderung. Während der Abwesenheit des Mieters muss nicht gelüftet werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2015, 665 wird teils auch als „WuM 15, 665“, „WuM 2015, S. 665“ oder „WuM 15, S. 665“ zitiert.