Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2015, 672
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2015, Seite: 672
Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2015, 672:
Amtsgericht Köln, Urteil vom20.07.2013
- 226 C 57/13 -
Verwirkter Nachzahlungsanspruch aus Betriebskostenabrechnung: Mieter muss mit Inanspruchnahme zwei Jahre nach Mitteilung einer schnellen Klärung nicht mehr rechnen
Ein Vermieter hat seinen Anspruch auf Nachzahlung aus einer Betriebskostenabrechnung verwirkt, wenn er in den zweieinhalb Jahren nachdem er dem Mieter mitteilte, seine Beanstandungen werden geklärt, nichts unternahm. In diesem Fall darf der Mieter darauf vertrauen, dass eine Inanspruchnahme nicht mehr erfolgt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor. Lesen Sie mehr
Amtsgericht Köln, Urteil vom16.07.2013
- 226 C 49/12 -
Drei Jahre nach unbeantworteten Einwänden gegen Betriebskostenabrechnung ist Nachzahlungsanspruch des Vermieters verwirkt
Hat ein Mieter gegen eine Betriebskostenabrechnung Einwände erhoben und reagiert der Vermieter in den nächsten drei Jahren nicht auf die Einwände, so kann der Mieter darauf vertrauen, dass der Nachzahlungsbetrag nicht mehr gefordert wird. Der Vermieter hat in diesem Fall seinen Nachzahlungsanspruch verwirkt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2015, 672 wird teils auch als „WuM 15, 672“, „WuM 2015, S. 672“ oder „WuM 15, S. 672“ zitiert.