Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2015, 685
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2015, Seite: 685
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2015, 685:
Landgericht Gießen, Urteil vom11.09.2015
- 8 O 7/15 -
Verpflichtung zur Angabe von Informationen zum Energieausweis in Immobilienanzeige treffen nicht Immobilienmakler
Ein Immobilienmakler, der für den Verkäufer eine Immobilienanzeige schaltet, muss nicht sicherstellen, dass die Anzeige Informationen zum vorhandenen Energieausweis enthält. Die Pflichtangaben gemäß § 16 a der Energiesparverordnung (EnEV) muss vielmehr nur der Verkäufer, Vermieter, Verpächter oder Leasinggeber machen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Gießen hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2015, 685 wird teils auch als „WuM 15, 685“, „WuM 2015, S. 685“ oder „WuM 15, S. 685“ zitiert.