Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2015, 79
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2015, Seite: 79
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2015, 79:
Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom20.01.2015
- 42 C 10583/14 -
Vermieter steht kein Schadenersatzanspruch wegen Beschädigung des Marmorfußbodens im Badezimmer aufgrund von Urinspritzern zu
Wird der Marmorfußboden im Badezimmer durch Urinspritzer eines Stehpinklers beschädigt, so steht dem Vermieter regelmäßig kein Schadenersatzanspruch zu. Denn ein Mieter muss grundsätzlich nicht damit rechnen, dass durch Urinspritzer der Marmorboden verätzt wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2015, 79 wird teils auch als „WuM 15, 79“, „WuM 2015, S. 79“ oder „WuM 15, S. 79“ zitiert.