Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2016, 109
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2016, Seite: 109
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2016, 109:
Landgericht Passau, Urteil vom06.07.2015
- 1 O 121/15 -
Versicherungsschutz nach Einbruchdiebstahl: Vorliegen eines gewaltsamen Eindringens in Gebäude bei Einsetzung nicht unerheblicher körperlicher Kraft bzw. Anstrengung
Ein Einbruchsdiebstahl nach § 3 Nr. 2 a) VHB 2008 setzt eine Gewaltanwendung gegen Gebäudeteile voraus. Davon ist dann auszugehen, wenn eine nicht unerhebliche Kraft bzw. Anstrengung eingesetzt wird, um in das Gebäude einzudringen. Nicht erforderlich ist, dass eine Substanzverletzung eintritt oder ein Werkzeug eingesetzt wurde. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Passau hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2016, 109 wird teils auch als „WuM 16, 109“, „WuM 2016, S. 109“ oder „WuM 16, S. 109“ zitiert.