Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2016, 416
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2016, Seite: 416
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2016, 416:
Landgericht Berlin, Urteil vom15.04.2016
- 65 S 400/15 -
Sechsmaliges tägliches Stoßlüften zur Vermeidung von Schimmelbefall für Mieter unzumutbar
Muss ein Wohnungsmieter täglich mehr als sechsmal stoßlüften um ein Schimmelbefall zu vermeiden, liegt ein unzumutbarer Lüftungsaufwand vor. Der Mieter kann daher ein Anspruch auf Mangelbeseitigung sowie ein Recht zur Mietminderung zu stehen, sollte es zu einem Schimmelbefall kommen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2016, 416 wird teils auch als „WuM 16, 416“, „WuM 2016, S. 416“ oder „WuM 16, S. 416“ zitiert.