Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2016, 490
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2016, Seite: 490
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2016, 490:
Landgericht Berlin, Hinweisbeschluss vom23.10.2015
- 65 S 239/15 -
Unwirksamkeit einer mietvertraglichen Kündigung wegen Zahlungsverzugs aufgrund zu kurzem Abstand zwischen Abmahnung und Kündigung
Liegen zwischen einer Abmahnung wegen unpünktlicher Mietzahlungen und dem nächsten Zahlungstermin lediglich drei Werktage, so ist die daraufhin ausgesprochene Kündigung sowohl als ordentliche sowie auch als fristlose unwirksam. Denn der Zeitraum zwischen Abmahnung und Kündigung muss so groß sein, dass der Mieter Gelegenheit hat, sein beanstandetes Verhalten zu ändern. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2016, 490 wird teils auch als „WuM 16, 490“, „WuM 2016, S. 490“ oder „WuM 16, S. 490“ zitiert.