Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2016, 625
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2016, Seite: 625
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2016, 625:
Amtsgericht Leonberg, Urteil vom22.04.2016
- 4 C 446/14 -
Keine Aufschlüsselung von umlagefähigen und nicht umlagefähigen Hauswartkosten in Betriebskostenabrechnung rechtfertigt pauschalen Abzug von 20 %
Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung und Verwaltungstätigkeiten stellen keine umlagefähigen Hauswartkosten dar. Schlüsselt der Vermieter in der Betriebskostenabrechnung nicht nachvollziehbar die umlagefähigen und nicht umlagefähigen Hauswartkosten auf, kann der Mieter einen pauschalen Abzug in Höhe von 20 % vornehmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Leonberg hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2016, 625 wird teils auch als „WuM 16, 625“, „WuM 2016, S. 625“ oder „WuM 16, S. 625“ zitiert.