Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2016, 658
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2016, Seite: 658
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2016, 658:
Bundesgerichtshof, Urteil vom24.08.2016
- VIII ZR 261/15 -
BGH: Unwirksamkeit einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs setzt vollständigen Ausgleich der Mietrückstände voraus
Wird einem Wohnungsmieter wegen Zahlungsverzugs fristlos gekündigt, so wird die Kündigung nur dann gemäß § 543 Abs. 2 Satz 2, § 543 Abs. 2 Satz 3 oder § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB unwirksam, wenn der Mieter die Rückstände vollständig ausgleicht. Verbleibt dagegen eine Restforderung, kann der Vermieter erfolgreich auf Räumung der Wohnung klagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2016, 658 wird teils auch als „WuM 16, 658“, „WuM 2016, S. 658“ oder „WuM 16, S. 658“ zitiert.