Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2016, 739
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2016, Seite: 739
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2016, 739:
Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil vom02.11.2016
- 103 C 196/16 -
Austausch eines Gasherds durch Induktionsherd stellt duldungspflichtige Modernisierungsmaßnahme dar
Soll der Gasherd einer Mietwohnung durch einen Induktionsherd ausgetauscht werden, so stellt dies eine nach § 555 d Abs. 1 BGB vom Mieter zu duldende Modernisierungsmaßnahme dar. Dem Mieter steht aber nach § 555 d Abs. 6 BGB in Verbindung mit § 555 a Abs. 3 BGB ein Aufwendungsersatzanspruch in Höhe von 500 EUR wegen der notwendigen Neubeschaffung von induktionsfähigen Töpfen und Pfannen zu. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2016, 739 wird teils auch als „WuM 16, 739“, „WuM 2016, S. 739“ oder „WuM 16, S. 739“ zitiert.