Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2017, 201
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2017, Seite: 201
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2017, 201:
Amtsgericht Dresden, Urteil vom26.01.2017
- 142 C 2327/16 -
Mietvertragliche Vereinbarung zur Abstandszahlung bei vorzeitiger Kündigung setzt Angabe von auszugleichenden Vermögenseinbußen seitens des Vermieters voraus
Eine mietvertragliche Vereinbarung, wonach der Wohnungsmieter bei vorzeitiger ordentlicher Kündigung des Mietvertrags eine Abstandszahlung zu leisten hat, muss Angaben dazu enthalten, welche Vermögenseinbußen des Vermieters durch die Vereinbarung ausgeglichen werden wollen. Fehlt es an einer solchen Angabe, liegt eine gemäß § 555 BGB unzulässige Vertragsstrafe vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Dresden hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2017, 201 wird teils auch als „WuM 17, 201“, „WuM 2017, S. 201“ oder „WuM 17, S. 201“ zitiert.