Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2017, 208
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2017, Seite: 208
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2017, 208:
Amtsgericht Arnstadt, Urteil vom23.02.2017
- 1 C 156/16 -
Bei Leerstand von 68 % ist Verteilungsmaßstab für Heiz- und Warmwasserkosten von 40 % auf Grundkosten und 60 % auf Verbrauchskosten unzulässig
Herrscht in einem Mehrfamilienhaus ein Leerstand von 68 %, ist eine Verteilung der Heiz- und Warmwasserkosten entsprechend eines Maßstabs von 40 % Grundkosten und 60 % Verbrauchskosten unzulässig. Der Wohnungsmieter hat im Fall eines erheblichen Leerstands einen Anspruch auf Herabsetzung der Verbrauchskosten auf 50 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Arnstadt hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2017, 208 wird teils auch als „WuM 17, 208“, „WuM 2017, S. 208“ oder „WuM 17, S. 208“ zitiert.