Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2017, 213
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2017, Seite: 213
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2017, 213:
Landgericht Berlin, Urteil vom02.03.2017
- 67 S 375/16 -
Wandhängendes WC und Strukturheizkörper als Handtuchwärmer wohnwerterhöhend, keine Wohnwerterhöhung jedoch bei unterdimensioniertem Fahrradabstellraum
Ein wandhängendes WC und ein Strukturheizkörper als Handtuchwärmer sind als wohnwerterhöhenden Merkmale zu werten. Ein abschließbarer Fahrradabstellraum führt nicht zu einer Wohnwerterhöhung, wenn er zu klein ist. Ein innenliegendes Badfenster sowie eine vom Bad ausgehende Geruchs- und Geräuschbelästigung stellen keine wohnwertmindernde Merkmale dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2017, 213 wird teils auch als „WuM 17, 213“, „WuM 2017, S. 213“ oder „WuM 17, S. 213“ zitiert.