Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2017, 265
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2017, Seite: 265
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2017, 265:
Amtsgericht Köln, Urteil vom11.03.2016
- 208 C 495/15 -
Verschulden des Vermieters an verspäteter Nebenkostenabrechnung bei unterlassenem Versuch zur Ermittlung der neuen Anschrift der Mieter
Einem Vermieter trifft ein Verschulden an einer verspätet zugegangenen Nebenkostenabrechnung, wenn er innerhalb der Abrechnungsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB nicht alles versucht, um die neue Anschrift des Mieters zu ermitteln. Dies gilt insbesondere dann, wenn im Rückgabeprotokoll die Anschrift des Mietervereins und die Mobilfunknummer des Mieters angegeben sind. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2017, 265 wird teils auch als „WuM 17, 265“, „WuM 2017, S. 265“ oder „WuM 17, S. 265“ zitiert.