Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2017, 456
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2017, Seite: 456
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2017, 456:
Amtsgericht Bremen, Urteil vom09.03.2017
- 6 C 285/14 -
Notwendige Schraubenlöcher im Fensterrahmen zur Anbringung von Plissees stellen vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung dar
Ist aufgrund der baulichen Besonderheit der Wohnung, etwa aufgrund von Dachschrägen, das Anbringen von Plissees im Schlaf- und Kinderzimmer nur mit Hilfe von Schraubenlöchern im Fensterrahmen möglich, so ist dies vom vertragsgemäßen Gebrauch gedeckt. Dem Vermieter steht in diesem Fall kein Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Beseitigung der Schraubenlöcher zu. Dies hat das Amtsgericht Bremen entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2017, 456 wird teils auch als „WuM 17, 456“, „WuM 2017, S. 456“ oder „WuM 17, S. 456“ zitiert.