Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2017, 487
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2017, Seite: 487
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2017, 487:
Bundesgerichtshof, Urteil vom13.01.2017
- V ZR 138/16 -
BGH: Für Wohnungseigentümer als Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer einer Gesellschaft besteht Stimmrechtsverbot bei Beschluss über Rechtsgeschäft mit der Gesellschaft
Soll im Rahmen einer Eigentümerversammlung ein Beschluss über ein Rechtsgeschäft mit einer rechtsfähigen Gesellschaft entschieden werden, besteht für den Wohnungseigentümer, der Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer der Gesellschaft ist, in entsprechender Anwendung von § 25 Abs. 5 des Wohneigentumsgesetzes (WEG) ein Stimmrechtsverbot. Denn es besteht die Gefahr eines Interessenskonflikts. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2017, 487 wird teils auch als „WuM 17, 487“, „WuM 2017, S. 487“ oder „WuM 17, S. 487“ zitiert.