Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2017, 536
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2017, Seite: 536
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2017, 536:
Amtsgericht Landsberg am Lech, Urteil vom06.02.2017
- 3 C 701/16 -
Mieterseitige Forderung einer Aufwandsentschädigung für wiederholte Besichtigung der Wohnung durch Makler rechtfertigt keine ordentliche Kündigung des Mietvertrags durch Vermieter
Wurde eine Wohnung bereits zweimal durch verschiedene Makler besichtigt und verlangt der Mieter für eine dritte Besichtigung durch einen erneuten Makler eine Aufwandsentschädigung, ist der Vermieter nicht gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrags berechtigt. Denn die Pflichtverletzung des Mieters ist in diesem Fall nicht als erheblich anzusehen. Dies hat das Amtsgericht Landsberg am Lech entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle WuM 2017, 536 wird teils auch als „WuM 17, 536“, „WuM 2017, S. 536“ oder „WuM 17, S. 536“ zitiert.