Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2018, 508
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2018, Seite: 508
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2018, 508:
Amtsgericht Leipzig, Urteil vom24.05.2018
- 168 C 5604/17 -
Unzulässige Umlage von Hausreinigungskosten als Betriebskosten bei Pflicht des Mieters zur Reinigung
Die Umlage von Hausreinigungskosten als Betriebskosten ist unzulässig, wenn nach dem Mietvertrag bzw. der Hausordnung die Mieter zur Reinigung verpflichtet sind. Verletzt der Mieter die Reinigungspflicht, kann der Vermieter eine Reinigungsfirma beauftragen und die dadurch entstandenen Kosten im Wege des Schadensersatzes geltend machen. Dies hat das Amtsgericht Leipzig entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle WuM 2018, 508 wird teils auch als „WuM 18, 508“, „WuM 2018, S. 508“ oder „WuM 18, S. 508“ zitiert.