Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2018, 557
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2018, Seite: 557
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2018, 557:
Landgericht Berlin, Urteil vom02.05.2018
- 18 S 392/16 -
Keine Schönheitsreparaturpflicht des Vermieters aufgrund Unwirksamkeit der Schönheitsreparaturklausel
Ist eine Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag unwirksam, ergibt sich daraus nicht, dass der Vermieter nunmehr zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet ist. Vielmehr besteht für beide Mietvertragsparteien das Recht zur Durchführung von Renovierungsarbeiten. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle WuM 2018, 557 wird teils auch als „WuM 18, 557“, „WuM 2018, S. 557“ oder „WuM 18, S. 557“ zitiert.