Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2019, 433
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2019, Seite: 433
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2019, 433:
Landgericht Stuttgart, Urteil vom30.01.2019
- 4 S 233/18 -
Vermieter kann sich bei vorangegangenen eigenen fristlosen Kündigungen nicht auf Unwirksamkeit einer fristlosen Kündigung des Mieters berufen
Ein Vermieter kann sich nicht auf die Unwirksamkeit einer vom Mieter ausgesprochenen fristlosen Kündigung berufen, wenn der Vermieter selbst bereits zwei fristlose Kündigungen ausgesprochen hat und deswegen einen Räumungsprozess gegen den Mieter führt. Der Vermieter würde sich widersprüchlich verhalten, was den Einwand des Rechtsmissbrauchs begründet. Dies hat das Landgericht Stuttgart entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2019, 433 wird teils auch als „WuM 19, 433“, „WuM 2019, S. 433“ oder „WuM 19, S. 433“ zitiert.