Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2019, 435
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2019, Seite: 435
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2019, 435:
Amtsgericht Gronau, Urteil vom19.11.2018
- 2 C 121/18 -
Körperlicher Angriff auf Hausmeister sowie Bezeichnung als "Arschloch" und "Scheiß Ausländer" rechtfertigt fristlose Kündigung des Mieters
Greift ein Wohnungsmieter einen Hausmeister körperlich an und bezeichnet ihn als "Arschloch" und "Scheiß Ausländer", rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB. Eine vorherige Abmahnung ist wegen der schwerwiegenden und das Vertrauensverhältnis irreparabel erschütternden Pflichtverletzung gemäß § 543 Abs. 3 Nr. 2 BGB nicht erforderlich. Dies hat das Amtsgericht Gronau entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2019, 435 wird teils auch als „WuM 19, 435“, „WuM 2019, S. 435“ oder „WuM 19, S. 435“ zitiert.