Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2019, 479
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2019, Seite: 479
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2019, 479:
Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom18.04.2019
- 2-13 S 55/18 -
Verwalter darf grundsätzlich nicht eigenmächtig selbständiges Beweisverfahren zur Sicherung von Gewährleistungsansprüchen einleiten
Kann sich eine Wohnungseigentümergemeinschaft nicht auf die Geltendmachung von Mängelrechten gegen den Bauträger einigen, darf der Verwalter nicht eigenmächtig ein selbständiges Beweisverfahren zur Sicherung der Gewährleistungsansprüche einleiten. Ein solches Verhalten stellt keine Notmaßnahme im Sinne von § 27 Abs. 3 Nr. 2 WEG dar. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle WuM 2019, 479 wird teils auch als „WuM 19, 479“, „WuM 2019, S. 479“ oder „WuM 19, S. 479“ zitiert.