Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2019, 49
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2019, Seite: 49
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2019, 49:
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom20.11.2018
- 2-09 S 26/18 -
Wohneigentumsrecht: Nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften notwendige Errichtung eines Geräteschuppens stellt Instandsetzungsarbeit dar
Ist nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften die Errichtung eines Geräteschuppens in einer Wohneigentumsanlage erforderlich, so liegt eine Instandsetzungsarbeit im Sinne von § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG vor. Die Zustimmung aller Wohnungseigentümer gemäß § 22 Abs. 1 WEG ist dann nicht notwendig. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2019, 49 wird teils auch als „WuM 19, 49“, „WuM 2019, S. 49“ oder „WuM 19, S. 49“ zitiert.