Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2020, 163
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2020, Seite: 163
Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2020, 163:
Landgericht Berlin, Urteil vom18.12.2019
- 65 S 101/19 -
Zeitlich befristete Anmietung einer Wohnung zwecks Verfassung der Promotion nicht vergleichbar mit Anmietung eines Hotelzimmers oder einer Ferienwohnung
Die Anmietung einer Wohnung für die Dauer von sieben Monaten, um in der Zeit die Promotion zu schreiben, ist nicht vergleichbar mit der Anmietung eines Hotelzimmers oder einer Ferienwohnung. Es handelt sich nicht um Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB, der nur zum vorübergehenden Gebrauch angemietet wird. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom07.01.2020
- 67 S 249/19 -
Unwirksame Eigenbedarfskündigung bei Nutzung der Wohnung "für notwendige Aufenthalte als Zweitwohnung"
Eine Eigenbedarfskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist unwirksam, wenn sie als Grund zum Nutzungswunsch lediglich angibt, dass die Wohnung "für notwendige Aufenthalte als Zweitwohnung" benötigt werde. Vielmehr muss angegeben werden, für welche Dauer und in welcher Intensität die Wohnnutzung beabsichtigt ist. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2020, 163 wird teils auch als „WuM 20, 163“, „WuM 2020, S. 163“ oder „WuM 20, S. 163“ zitiert.