Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2021, 549
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2021, Seite: 549
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2021, 549:
Amtsgericht Homburg, Urteil vom20.05.2021
- 7 C 206/20 (17) -
Schönheitsreparaturpflicht umfasst grundsätzlich nicht Kellerraum
Eine Schönheitsreparaturpflicht umfasst grundsätzlich nicht den mitangemieteten Kellerraum. Denn nach § 28 Abs. 4 Satz 1 II. BV sind Schönheitsreparaturen nur Arbeiten innerhalb der Wohnung. Dies hat das Amtsgericht Homburg entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle WuM 2021, 549 wird teils auch als „WuM 21, 549“, „WuM 2021, S. 549“ oder „WuM 21, S. 549“ zitiert.