Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: WuM 2021, 551
Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM),
Jahrgang: 2021, Seite: 551
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
WuM 2021, 551:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom22.06.2021
- VIII ZR 134/20 -
BGH: Vermieter muss bei Kündigung wegen Lärms nicht zu dessen Ursache und Person des Verursachers vortragen
Klagt ein Vermieter auf Räumung einer Wohnung wegen Lärmstörung, so kommt er seiner Pflicht zur Begründung der Klage dadurch nach, dass er den Lärm nach Zeitpunkt, Art, Intensität, Dauer und Häufigkeit beschreibt und ein Lärmprotokoll vorlegt. Ein Vortrag zur Ursache des Lärms und der Person des Verursachers ist nicht erforderlich. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle WuM 2021, 551 wird teils auch als „WuM 21, 551“, „WuM 2021, S. 551“ oder „WuM 21, S. 551“ zitiert.